Kosten / Kostenübernahmen
Ein transsexueller Patient hat grundsätzlich das Recht auf eine geschlechtsangleichende Operation. Diese wird im Regelfall von den Krankenkassen auch nicht verweigert. Allerdings besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Verpflichtung, die Kosten bei der Behandlung in einer Privatklinik zu übernehmen.
Die überwiegende Mehrzahl unserer transsexuellen Patienten ist gesetzlich oder privat versichert und hat auf dem Wege der Einzelfallentscheidung eine Kostenübernahme für eine Operation in unserem Hause bekommen. Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel Teilbeträge. Gerne unterstützen wir Sie bei dem Antragsverfahren. Hierzu benötigen Sie insbesondere einen Kostenvoranschlag von uns, den Sie im Rahmen ihres Beratungstermins von uns erhalten.
Internationale Patienten, die ihre Kosten vorab als Selbstzahler tragen müssen, sollten ebenfalls einen Kostenvoranschlag einholen.
Bei allen Fragen zu den Details der Kostenerstattung und Rechnungslegung können Sie sich gerne an uns wenden.
Kontakt
Jana Feist
Leitung Patientenabrechnung und Controlling
jana.feist@
kliniksanssouci.de
Tel. 0331 – 280 87 94