Krankenkassenwahlrecht: Kürzere Fristen

Für gesetzlich versicherte Patienten (GKV-Patienten) ist es wesentlich einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. In Deutschland existieren zum Stichtag 01.01.2024 insgesamt 95 gesetzliche Krankenkassen, welche grundsätzlich frei wählbar sind. Die Klinik Sanssouci kooperiert aktuell mit 29 dieser Krankenkassen. Patienten dieser gesetzlichen Krankenkassen können nach erfolgter Kostenklärung in unserer Klinik stationär versorgt werden.

Die wesentlichen Änderungen zum neuen Krankenkassenwahlrecht

  • Kündigung entfällt: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse, dies kann natürlich auch online geschehen. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue Krankenkasse.
  • Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
  • Neue Bindungsfrist: Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate.
  • Keine Gesundheitsprüfungen: Es gibt weiterhin keinerlei Gesundheitsprüfungen durch die neue Krankenkasse, grundsätzlich kann also jeder seine Krankenkasse wechseln.

Kurzüberblick

  • Seit 2021 können GKV-Patienten noch einfacher die Krankenkasse wechseln
  • Die Klinik Sanssouci kooperiert insbesondere mit 29 gesetzlichen Krankenkassen, diese versichern ca. jeden dritten GKV-Patienten (mehr als 24 Mio. Versicherte)
  • Kündigung entfällt
  • Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber
  • Kürzere Bindungsfrist in neuer Krankenkasse
  • Keine Gesundheitsprüfungen
  • In Einzelfällen auch Kostenzusagen anderer gesetzlicher Krankenkassen möglich