In der Klinik Sanssouci Potsdam können Sie als Patient aufgenommen werden, wenn Sie eine private Krankenversicherung oder einen Beihilfeanspruch haben. Ihr Operateur ist grundsätzlich als freiberuflich tätiger Belegarzt bei uns tätig, demnach also nicht in der Klinik Sanssouci angestellt. Die Fachärzte für Anästhesiologie sind hingegen angestellte Ärzte der Klinik.
Der klinikindividuelle Basisfallwert und der Pflegeentgeltwert sowie die Wahlleistungszuschläge sind beim Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) angezeigt und hinterlegt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch gesetzlich versicherte Patienten (GKV-Patienten) in der Klinik Sanssouci behandelt werden
Mit der mkk – Meine Krankenkasse verbindet uns eine ganz besonders intensive Zusammenarbeit. Viele medizinisch notwendigen stationären Operationen der Fachgebiete Chirurgie und Orthopädie sind bei uns unproblematisch möglich, inkl. einer im Anschluss ggf. benötigten stationären Anschlussrehabilitation in der Brandenburgklinik oder Müritz Klinik oder ambulanten Anschlussrehabilitation in der Reha Tagesklinik Berlin Pankow, z.B. nach Implantation einer künstlichen Hüft- oder Kniegelenksprothese. Versicherte dieser gesetzlichen Krankenkasse können also unkompliziert und ohne Einschränkung bei uns operiert werden und an den besonderen Vorzügen einer Behandlung in einer Privatklinik teilhaben. Die vorherige Einholung einer Kostenzusage ist nicht erforderlich. Geschlechtsangleichende Operationen bei Transgenderpatientinnen und -patienten bedürfen jedoch einer expliziten Kostenklärung im Vorfeld des geplanten Eingriffs wie bei jeder Krankenversicherung.
Weitere Informationen: Infoblatt der mkk – Meine Krankenkasse (PDF, 624kb)
Darüber hinaus bieten wir auch Lösungen für gesetzlich versicherte Patienten anderer Krankenkassen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten einer Operation in unserer Klinik Sanssouci Potsdam durch folgende Kassen übernommen (Stand: Februar 2024):
Bertelsmann BKK
BKK Deutsche Bank AG
BKK DürkoppAdler
BKK EWE
BKK exklusiv
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK Melitta HMR
BKK Miele
BKK MTU
Bei diesen Kassen ist vor Beginn der Behandlung die Einholung einer Kostenzusage erforderlich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gern stimmen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Die Kostenübernahme erfolgt in Höhe der Vertragssätze eines zugelassenen Krankenhauses, und deckt alle Kosten ihrer Behandlung in unserem Haus ab. Abgesehen von dem gesetzlichen Eigenanteil von zehn Euro am Tag, den Sie als Patient in jedem Krankenhaus zu leisten haben, entstehen Ihnen für die stationäre Behandlung keine weiteren Kosten.
Mit der Zustimmung zu der Behandlung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine schriftliche Information über die Höhe der Kostenübernahme und Ihren voraussichtlichen Eigenanteil.
Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die in dieser Liste nicht aufgeführt ist und wünschen die Operation in unserer Klinik? Auch dann gibt es Lösungen. Bitte sprechen Sie uns an. Wir sind Ihnen gern behilflich und unterstützen Sie.
Für gesetzlich versicherte Patienten (GKV-Patienten) ist es wesentlich einfacher geworden, die Krankenkasse zu wechseln. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite „Krankenkassenwahlrecht: Kürzere Fristen und weniger Aufwand für GKV-Patienten“.
In der Klinik Sanssouci Potsdam können Sie als Patient aufgenommen werden, wenn Sie eine private Krankenvollversicherung und/oder einen Beihilfeanspruch haben.
Unter dem Begriff „Beihilfe“ versteht man konkret eine eigenständige Krankenfürsorge aus dem Beamtenrecht, die der Tatsache der Versicherungsfreiheit von Beamten Rechnung tragen soll. Beamte können demnach jederzeit in die private Krankenversicherung eintreten, wobei der Dienstherr gemäß dem Konzept der Beihilfe gegenüber den Beamten und dessen Familie eine soziale Verantwortung trägt: Konkret muss er sich an den Kosten für Krankheit, Pflege und auch der Geburt beteiligen. Dem Wesen nach ist die Beihilfe für Beamte also eine ergänzende Hilfeleistung jenseits der Bezüge. Für die Kosten der Krankenversicherung erhalten Beihilfeberechtigte einen Zuschuss vom jeweiligen Dienstherrn. Der Beilhilfebemessungssatz beträgt generell zwischen 50% und 80% der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht.
Grundsätzlich ist eine Berechnung zur Ermittlung der beihilfefähigen Kosten seitens der Beihilfestellen durchzuführen. Bei Behandlungen, die mit DRG (Diagnosis Related Groups = Fallpauschalen) abgerechnet werden, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des amtlichen aG-DRG-Fallpauschalen- und Pflegeerlöskatalogs. Die aG-DRG ergibt sich auf der Grundlage der Diagnosen, des Schweregrades der Erkrankung, der durchgeführten Therapien, etc. Der Erlös der aG-DRG wird durch Multiplikation der Bewertungsrelation der aG-DRG (auch Kostengewicht genannt) mit der oberen Grenze des bundeseinheitlich festgelegten Basisfallwertes nach § 10 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) errechnet. Dabei wird die mittlere Verweildauer zu Grunde gelegt. Pflegeentgelte werden durch Multiplikation des klinikindividuellen Pflegeentgeltwertes mit der Pflegeerlösbewertungsrelation aus dem Pflegeerlöskatalog pro Belegungstag und der Anzahl der Belegungstage errechnet.
Bei stationärer Behandlung in der Klinik Sanssouci beteiligt sich die Beihilfe anteilig an den Kosten, je nachdem wie hoch Ihr individueller Beihilfebemessungssatz ist.
Die Kosten einer Behandlung in der Klinik Sanssouci müssen in folgenden Fällen vollständig von Ihnen selbst getragen werden:
Wir erstellen Ihnen gerne eine verbindliche Aufstellung der Kosten, die bei der jeweils gewünschten Behandlung entstehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Behandlungskosten von Ihnen im Voraus zu entrichten sind.
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