Beihilfe

In der Klinik Sanssouci Potsdam können Sie als Patient aufgenommen werden, wenn Sie eine private Krankenvollversicherung und/oder einen Beihilfeanspruch haben.
Unter dem Begriff „Beihilfe“ versteht man konkret eine eigenständige Krankenfürsorge aus dem Beamtenrecht, die der Tatsache der Versicherungsfreiheit von Beamten Rechnung tragen soll. Beamte können demnach jederzeit in die private Krankenversicherung eintreten, wobei der Dienstherr gemäß dem Konzept der Beihilfe gegenüber den Beamten und dessen Familie eine soziale Verantwortung trägt: Konkret muss er sich an den Kosten für Krankheit, Pflege und auch der Geburt beteiligen. Dem Wesen nach ist die Beihilfe für Beamte also eine ergänzende Hilfeleistung jenseits der Bezüge. Für die Kosten der Krankenversicherung erhalten Beihilfeberechtigte einen Zuschuss vom jeweiligen Dienstherrn. Der Beilhilfebemessungssatz beträgt generell zwischen 50% und 80% der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht.

Grundsätzlich ist eine Berechnung zur Ermittlung der beihilfefähigen Kosten seitens der Beihilfestellen durchzuführen. Bei Behandlungen, die mit DRG (Diagnosis Related Groups = Fallpauschalen) abgerechnet werden, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des amtlichen aG-DRG-Fallpauschalen- und Pflegeerlöskatalogs. Die aG-DRG ergibt sich auf der Grundlage der Diagnosen, des Schweregrades der Erkrankung, der durchgeführten Therapien, etc. Der Erlös der aG-DRG wird durch Multiplikation der Bewertungsrelation der aG-DRG (auch Kostengewicht genannt) mit der oberen Grenze des bundeseinheitlich festgelegten Basisfallwertes nach § 10 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) errechnet. Dabei wird die mittlere Verweildauer zu Grunde gelegt. Pflegeentgelte werden durch Multiplikation des klinikindividuellen Pflegeentgeltwertes mit der Pflegeerlösbewertungsrelation aus dem Pflegeerlöskatalog pro Belegungstag und der Anzahl der Belegungstage errechnet.

Bei stationärer Behandlung in der Klinik Sanssouci beteiligt sich die Beihilfe anteilig an den Kosten, je nachdem wie hoch Ihr individueller Beihilfebemessungssatz ist.

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