Privat versicherte Patienten

In der Klinik Sanssouci Potsdam können Sie als Patient aufgenommen werden, wenn Sie eine private Krankenversicherung oder einen Beihilfeanspruch haben. Ihr Operateur ist grundsätzlich als freiberuflich tätiger Belegarzt bei uns tätig, demnach also nicht in der Klinik Sanssouci angestellt. Die Fachärzte für Anästhesiologie sind hingegen angestellte Ärzte der Klinik.

Die Kosten Ihrer Behandlung setzen sich folgendermaßen zusammen:

  1. Ihr Operateur liquidiert seine Operationsleistung als Belegarzt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte und erstellt Ihnen hierüber eine Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bitte bei Ihrer Versicherung und ggf. Beihilfestelle zur Erstattung ein.
  2. Die Klinik Sanssouci rechnet die stationären klinischen Leistungen (allgemeine Krankenhausleistungen) in Anlehnung an das bundeseinheitlich anerkannte sog. aG-DRG-Fallpauschalen- und Pflegeerlössystem ab. Dies bedeutet, dass für die stationären klinischen Leistungen (u.a. für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung, Personal der Klinik, Implantate, Sachmittel, OP-Räume usw.) eine Fallpauschale (aG-DRG) sowie Pflegeentgelte pro Belegungstag zur Abrechnung gebracht werden. Die Fallpauschale schließt auch alle ärztlichen Leistungen der Anästhesisten und der Assistenzärzte der Klinik ein, da diese fest in der Klinik angestellt sind. Die Fallpauschale wird dadurch ermittelt, dass der klinikindividuelle Basisfallwert mit dem Relativgewicht des jeweils gültigen aG-DRG-Fallpauschalen- und Pflegeerlöskatalogs multipliziert wird. Die Fallpauschale sowie die Pflegeentgelte werden entweder direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet, oder Sie erhalten eine Rechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen.
  3. Falls Sie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wünschen, werden dafür Wahlleistungszuschläge erhoben (siehe Kliniktarife), die je nach Versicherungsstatus entweder von Ihrer Versicherung bezahlt werden oder von Ihnen selbst getragen werden müssen.
  4. Wünschen Sie als wahlärztliche Leistung die Chefarztbehandlung der Anästhesie (angestellter Chefarzt Wilfried Sießbüttel), so wird Ihnen hierüber von der Klinik eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt, welche dann ebenfalls je nach Tarif von Ihrer Versicherung oder aber von Ihnen selbst getragen werden muss.

Der klinikindividuelle Basisfallwert und der Pflegeentgeltwert sowie die Wahlleistungszuschläge sind beim Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) angezeigt und hinterlegt.

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